Holtebüttel

 
Platzhalterbild
Alte Dorfstraße

 

Die Besiedlung von Holtebüttel erfolgte schon vor mehreren tausend Jahren. Wie diese Siedlung damals hieß ist nicht bekannt. Die Lage der ehemaligen Siedlung und auch des späteren „Gutshofs" wird von der heutigen Ortslage nicht wesentlich abgewichen sein. Dafür spricht der üblicherweise in der damaligen Zeit gewählte Abstand zwischen Siedlung und Begräbnisplatz, wozu die Hügelgräber an der Autobahn gerechnet werden können. Auch die Lage an dem wasserführenden Graben, der heute noch durch den Ort führt und ehemals für die Wasserversorgung von Mensch und Tier wichtig war, und der Abstand zum Bruch (Broockkamp) lassen diese Annahme mit hoher Wahrscheinlichkeit zu.

In späteren Urkunden taucht der Name für das heutige Dorf immer wieder in verschiedenen Varianten auf: Holtgibutli (935), Holtebutle (1117, 1244 und 1331), Holtenbüttel (1525), Holtenbutle (16. Jh.). Der Name Holtebüttel deutet auf ein sog. „Rodungsdorf" hin.

Im 9. und 10. Jahrhundert entstehen solche Siedlungen auf der Grundlage grundherrlicher Rodungs-Kolonisationen auf Königsgut. Eine ältere Urkunde des Bischofs Luder von Verden aus dem Jahre 1244 lässt dieses auch für Holtebüttel als möglich erscheinen, da hierin im Zusammenhang mit dem Bistum Verden von einem „Helmericus de Holtebutle" die Rede ist. Dieser „Helmericus" (Helmerich) wird sicherlich kein einfacher Bauer gewesen sein, da er in dieser Urkunde, in der es um die Verpfändung von Gütern des Hermann Clüver an das Kloster Ebstorf geht, als Zeuge bei der Beurkundung herangezogen wurde. Die Familie Clüver hatte auch in Holtebüttel Grundbesitz.

Die Heranziehung des „Helmericus" aus Holtebüttel als Zeugen für eine wichtige Beurkundung des Bischofs von Verden lässt die Annahme zu, dass dieser Mann beim Bischof eine bedeutende Stellung einnahm. Das wiederum lässt darauf schließen, dass dieser „Helmericus" in Holtebüttel einen großen Grundbesitz hatte und Lehnsmann des Bischofs war. Er konnte schreiben und lesen, was für einen einfachen Bauern in der damaligen Zeit nicht möglich war.

Die Art der späteren Besiedelung mit vier Bauernhöfen und nahezu gleichen Anteilen an Grundbesitz lässt vermuten, dass ursprünglich nur ein „Gutshof" vorhanden war, auf welchen um 1244 der vorgenannte „Helmericus" Gutsherr war. Später muss dieser Grundbesitz zu einem heute nicht bekannten Zeitpunkt aufgelöst worden sein und es haben sich die vier heute noch vorhandenen Bauernhöfe gebildet.

Die erste ausführliche Beschreibung aller Dörfer des Kirchspiels Walle, zu dem Holtebüttel gehörte, erfolgt 1690 und 1691 durch die ehemalige schwedische Regierung für die Herzogtümer Bremen und Verden. Die Beschreibung bezieht in Teilen, wie z. B. bei der Grenzbeschreibung, auch die anderen Dörfer der „Bauerschaft" Holtebütel mit ein.